Wie oft darf man die Prüfung wiederholen?

  • Hallo miteinander, ich wollte wissen ob ich eine Möglichkeit habe wenn ich alles beim Industriemeister bestanden habe außer NTG 3x durchgefallen! Ob ich noch die Möglichkeit hätte die Prüfung in allen Fächern nochmals zu schreiben? Oder ob es endgültig war dann mit dem IM. Danke voraus Lg

  • Auch hier würde ich mich an entsprechende IHK wenden. Was hilft es, wenn hier Vermutungen oder sogar Erfahrungen von anderen IHKs geschrieben werden. Ausschlaggebend ist allein die zuständige IHK. Wichtig bei der Wiederholung bereits bestandener Teile: Die letzte Prüfung zählt. Man kann sich also auch verschlechtern.

    Was sich jeder überlegen muss ist, ob dieser Fortbildung wirklich die richtige ist, wenn an in einem Fach schon dreimal durchgefallen ist.

    ADA: 2016 :thumbup:

    BQ IM Elektrotechnik: 2021 :thumbup:

    HQ IM Elektrotechnik: 2022 :thumbup:

  • Hi.. ja du darfst so oft wiederholen wie du willst. Eine Sperre gibt es nicht. Die IHk verdient ja auch Geld damit 😃.

    Zieh das Ding durch und gut. Denke an die Zeit, die du investiert hast. Aussagen wie: "mache dir Gedanken, ob das überhaupt etwas für dich ist", solltest du ignorieren.

    Das häufige wiederholen ohne Aufzugeben, zeigt ja auch das du Biss hast.

  • Arelyus hat recht!
    Du schreibst die Prüfungen und kannst jedes Fach dann entsprechend 2x wiederholen.
    Wenn du NTG das 3. Mal nicht bestanden hast, dann musst du alle Fächer wiederholen.

  • Was meint ihr mit nochmal alles wiederholen nur Bq teil oder dann auch den Hq teil?

    Und wie ist das man hat ja 3 Versuche also das erste mal dann 1Wh und dann 2wh und dann nochmal eine 3 wh oder gibt's die garnicht weil das erstmal natürlich zählt?

    Einmal editiert, zuletzt von TE920 (2. Mai 2024 um 14:41)

  • Beitrag von Thorsten1969 (2. Mai 2024 um 18:26)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Falschen Link eingesetzt (3. Mai 2024 um 14:30).
  • Hallo,

    die Aufstellung ist für die Aus- und nicht Fortbildung.

    Aber: Du kannst die BQ oder HQ Prüfung DREI mal machen und dann ist bei Nichtbestehen Schluss,

    ausser Du fängst wieder bei NULL an und machst alle SECHS Prüfungen von vorne.

    Das einzige was Dir bleibt, ist die Ausbilderprüfung, falls diese Bestanden wurde.

    Wir hatten einmal einen Prüfling, der hat DREI mal die komplette Prüfung gemacht.

    Dreimal alle Fächer und SIEBEN mal NTG und das ganze ging über 7Jahre.

    Viel Spaß dabei, falls Du so etwas anstrebst.

  • Hallo zusammen, hatte meinen Beitrag einmal gelöscht da hier ein falscher Link gesetzt worden ist von mir.

    Hier jetzt einmal ein Artikel aus der Deutschen Handwerkerzeitung vom 19 Dezember 2019, der Autor ist Tobias Kuske

    Was passiert bei Nicht-Bestehen?

    Eine sogenannte Aufstiegsweiterbildung zum Handwerksmeister ist in vier Teile gegliedert: 1. Fachpraxis, 2. Fachtheorie, 3. kaufmännisches und rechtliches Wissen, 4. berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse. Bei einer Meisterprüfung gilt nicht das Prinzip "ganz oder gar nicht". Vielmehr kann ein Prüfling zumindest teilweise erfolgreich sein und einen der vier Prüfungsteile bestanden haben, selbst wenn er insgesamt durchgefallen ist. Prüfungsteile, in denen man durchgefallen ist, können wiederholt werden. Die Prüfungsteile können generell in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Teil als bestanden gilt, ist gesetzlich genau geregelt. Für die Teile I und II finden sich die Regelungen fürs Bestehen in der berufsspezifischen Meisterprüfungsverordnung. Die Regelungen für die Teile III und IV sind in der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung (AMVO).

    Mündliche Ergänzungsprüfung

    Bei Nicht-Bestehen der Teile II, III und IV ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine mündliche Ergänzungsprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer abzulegen, um das Prüfungsergebnis doch noch zum Positiven zu wenden. Diese Voraussetzungen sind für Teil II in der berufsspezifischen Meisterprüfungsverordnung aufgeführt und für die Teile III und IV in der AMVO.

    Alle Prüfungsteile können nach einem ersten Nicht-Bestehen maximal drei Mal wiederholt werden. Ist eine Prüfung zu wiederholen, so kann der Prüfling auf Antrag von bestandenen Prüfungsbereichen und Handlungsfeldern befreit werden. Eine Befreiung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Prüfling innerhalb von drei Jahren nach dem Bescheid über den nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholung anmeldet. Wird ein Teil zum vierten Mal nicht bestanden, kann die Meisterprüfung insgesamt nicht mehr beendet werden, der Prüfling ist endgültig durchgefallen. Allerdings kann gegen das Prüfungsergebnis innerhalb eines Monats bei der Handwerkskammer Widerspruch eingelegt werden oder letztlich vor Gericht dagegen geklagt werden.

    Um sich nach einer erfolglosen Prüfung besser für einen erneuten Versuch vorzubereiten, macht es Sinn zu wissen, was man falsch gemacht hat. Dafür kann ein schriftlicher Antrag (Mail oder Brief) bei der Handwerkskammer auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen gestellt werden.

    Kann aufgrund vorher erworbener Qualifikation auf Teile der Prüfung verzichtet werden?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Prüfling gegen eine Gebühr beantragen, dass von einer Prüfung in bestimmten Teilen abgesehen wird. Eine derartige teilweise Befreiung ist im Allgemeinen möglich, wenn der Prüfling eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat.

    Konkret ist zum Beispiel eine Befreiung von Teil III möglich, wenn der Kandidat bereits erfolgreich die Prüfung zum Fachkaufmann bzw. -frau vor einer Handwerkskammer abgelegt hat. Von Teil IV ist befreit, wer die Ausbildereignungsprüfung nachweisen kann. Eine Befreiung von Teil III und IV ist zudem möglich, wenn die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden wurde. Prüflinge, die die Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk ablegen wollen, können von der Prüfung im Teil I befreit werden, wenn sie die Prüfung zum Kfz-Servicetechniker abgelegt haben.

    Befreiung im Prüfungsteil II

    Meisterprüflinge, die an einer deutschen Hochschule eine Diplom- oder Abschlussprüfung, oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Techniker- oder Fachschule abgelegt haben, können diese Prüfung als Befreiungsgrund für die Prüfung im Teil II (Fachtheorie) anerkannt bekommen, wenn bei der abgelegten Prüfung mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung. Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind ausländische Diplome nach § 7 Abs. 2 Satz 4 HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerks). Über Befreiungen aufgrund anderer ausländischer Bildungsabschlüsse entscheidet der Meisterprüfungsausschuss auf Antrag. Letztlich sollte sich jeder Meisterkandidat mit zusätzlichen, vorher erworbenen Qualifikationen bei seiner Handwerkskammer nach seinen Möglichkeiten einer teilweisen Befreiung erkundigen.

    Was tun bei Krankheit am Prüfungstermin?

    Es gibt diverse Gründe, warum eine Meisterprüfung nicht mehr wie ursprünglich geplant abgelegt werden kann: Krankheit, die Geburt eines Kindes oder Beziehungsprobleme. Wer sich bereits zu einer Prüfung angemeldet hat und sie dann doch absagen will beziehungsweise muss, sollte dies vor dem Termin schriftlich und direkt bei der Meisterprüfungsabteilung der zuständigen Handwerkskammer tun. Zum zeitlichen Prozedere heißt es in der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO), dass der Prüfling "bis zum Beginn der Prüfung" schriftlich absagen kann. In diesem Fall gilt die Meisterprüfung in diesem Teil als nicht abgelegt.

    Was gilt bei Zuspätkommen?

    Kommt ein Prüfling zu spät oder gar nicht zum Prüfungstermin oder meldet sich erst nach Beginn von der Prüfung ab, gilt die Prüfung als nicht bestanden und es geht eine der insgesamt vier Prüfungschancen verloren. Es sei denn, der Prüfling kann unverzüglich einen wichtigen Grund nachweisen (§ 7 MPVerfVO). Dann wird der Fall wie eine rechtzeitige Absage behandelt, also als eine nicht abgelegte Prüfung.

    Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Sieht dieser keinen wichtigen Grund, entscheiden alle Mitglieder des Ausschusses. Was als "wichtiger Grund" anzusehen ist, steht nicht in der Verordnung. Allgemein wird davon ausgegangen, dass wohl eine akute Erkrankung des Prüflings ebenso als wichtiger Grund gelten kann wie gegebenenfalls eine Erkrankung des eigenen Kindes bei einem alleinerziehenden Prüfling, plötzliche Todesfälle   in der Familie oder ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Prüfung.

    Wie hoch sind die Kosten bei einem Rücktritt von der Prüfung?

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer, ob der Prüfling rechtzeitig abgesagt hat und ob ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt: Gibt es keinen wichtigen Grund dafür, dass der Prüfling zu spät kam, die Prüfung abbrach, gar nicht anwesend war oder nicht rechtzeitig abgesagt hat, zahlen die meisten Handwerkskammern nichts von der Prüfungsgebühr zurück. Gibt es hingegen einen wichtigen Grund bzw. einen Grund, den der Prüfling nicht zu vertreten hat, erstatten viele Handwerkskammern 90 Prozent der Gebühren. Bei einem Rücktritt vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, werden von einigen Handwerkskammern wie etwa der Handwerkskammer für München und Oberbayern "bis zu 20 Prozent" der Prüfungsgebühr einbehalten.

    :IM: Meister für Kraftverkehr :IM: Logistikmeister

  • Hallo benni95,

    nachdem die ersten drei Versuche nicht mal zur MEP reichten, hat es in der zweiten Runde beim dritten Mal zur MEP gereicht. Aber 90 Punkte in der MEP fast unmöglich.

    In der dritten Runde waren dann nur noch 60 Punkte in der MEP nötig, die er auch erreicht hat.

    Es hat jedesmal nur in NTG geklemmt, aber in der letzten Runde muss er dann einen guten Dozenten zum Nachhilfeunterricht gehabt haben.

    Gruß

  • Da er die Prüfung somit bestanden hat, würde ich schon sagen, dass es sich gelohnt hat für ihn. Meiner Meinung nach macht ein guter Meister keine gute Bewertung in den Prüfungen aus.

  • Ich kenne da noch einen Fall der den von Altprüfer sehr ähnlich ist.


    Ich habe 2018 mit dem Meister in Teilzeit angefangen. Einer meiner Klassenkameraden (der generell jedes mal zu spät zum Unterricht kam, wenn er überhaupt da war) ist 2019 nach der ersten BQ in die Vollzeitkurs gewechselt um schneller fertig zu sein.

    Ich habe ihn das letzte mal im Frühjahr 2022 gesehen, da hat er zum 6. mal BQ und zum 4. mal die HQ geschrieben. Er ist alle halbe Jahre zur Prüfung angetreten. Einen kompletten Neustart hatte er da schon hinter sich.

    Zum Schluss war er mit den Prüfern schon per Du. Ob er es immer noch versucht oder schon fertig bzw. aufgegeben hat weiß ich nicht. Würde mich aber schon interessieren.

    Industriemeister Metall since 2021

    Betontechnologe since 2024

  • Das zeigt wenigstens Durchhaltevermögen.

    Andererseits muss man erkennen, dass diese relativ anspruchsvolle Fortbildung nicht für jeden machbar ist.

    Natürlich gibt es auch andere Beispiele: In unserem Kurs war jemand, der keine Ausbildung hatte. Allerdings jahrelange Erfahrung im Metallbereich hatte. Er hat dann die Meisterschule Industriemechaniker gemacht und bestanden.

    ADA: 2016 :thumbup:

    BQ IM Elektrotechnik: 2021 :thumbup:

    HQ IM Elektrotechnik: 2022 :thumbup:

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