Beiträge von kleyan

    Hallo Madara, da du ja schon einige versuche gemacht hast würde ich dir nahe legen dich nur dort anzumelden wo du sicher bist auch zu bestehen, und die nächste Prüfung erst nach einer guten Vorbereitung zu starten. Nach dem 3ten Fehlschlag musst du sonst alles noch einmal machen. Ntg ist lernen, Recht ist üben der technische Teil ist mit einer guten Vorbereitung auch machbar. Also auf gehts

    Vorsicht: Bei einigen IHKs kann man sich generell nur bei dem nächsten Prüfungsteil/-zyklus anmelden, nicht aber bei einzelnen Leistungen/Fächern.


    Die Verordnung unterteilt zwischen "Prüfungsteil" (z.B. GQ/BQ oder HQ) und "Prüfungsleistung" (die einzelnen Prüfung z.B. BWH oder Technik). Im § 10 steht entsprechend drinne:

    Zitat

    (1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

    Moinsen,


    weiß einer zufällig ob Die Gesetzessammlung von "fachwirteverlag" bei der IHK in Hannover erlaubt ist?


    Ist erlaubt in Hannover. Generell bin ich aber Fan von dem dicken ArbG-Buch, da man dieses auch in der Zukunft weiter fleissig nutzen kann. Wenn es outdated ist, dann kann man die aktuellere Version günstiger erwerben als das vom Fachwirteverlag (meist die Hälfte des Preises).

    Das hält sich ja echt noch in grenzen.... obwohl ich schon etwas Angst habe da ich über 20 Jahre raus bin aus der Schule und vermultlich erst mal das lernen lernen muss. Des Weiteren hab ich gerade eine neue Stelle (wo meine Firma halt gern den IM für hätte) wo ich auch einiges lernen muss.

    Gibt es irgendwelche Bücher oder so wo man mal reinschnuppern kann was so auf einen zu kommt? Um zu sehen ob man das Niveau überhaupt noch hin bekommt. Ist so ein Buch hier empfehlenswert Fit für den Industriemeisterkurs ?

    Ich bin schon immer Fan von dieser Buchreihe gewesen. Hier wird alles recht gut (und einfach) erklärt. Einzige Mangel: Das Fach NTG fehlt hier.

    Ist das Buch auch für die Abschlussprüfung zugelassen ?

    Auf damaliger Nachfrage direkt bei der DIHK war dieses Buch zugelassen. Wie Kresse aber schon richtig sagt, einfach zur Sicherheit nochmal (schriflich!) bei der zuständigen IHK nachfragen. Generell spricht da aber absolut nichts gegen, es stehen keine Zaubersprüche drinne.

    Ich hatte damals folgendes benutzt, hier sind auch die aktuellen Incoterms 2020 beschrieben (bei dem Buch von Flipzz war in der Vorgänger Version nur Incoterms 2010 enthalten. Evtl. sind diese nun dort auch aktualisiert wurden, generell aber trotzdem eine Empfehlung für das Buch, es ist sehr übersichtlich gehalten!).

    Es interessiert hier fast niemanden und alle die die Prüfung geschrieben haben wollen die Lösungen so wie auch schon die NTG und MIK Lösungen geteilt wurden

    Es wird die Leute interessieren, wenn das Anwaltsschreiben im Briefkasten liegt und die Höhe der Strafe ab 2000€ los geht.


    Im Internet ist man nicht so anonym, wie hier manch einer das denkt. IP und MAC Adresse lässt grüßen (welche übrigens schnell über das Forum herausgegeben werden kann, wenn nötig, z.B. bei illegalen Aktivitäten). Kurz dem jeweiligen Provider schreiben und schwups, Wohnadresse liegt vor. ;)


    Manche Leute, der Wahnsinn. Und das sollen Erwachsene mit späterer Verantwortung für Personal sein. :rolleyes:

    Wäre ja lustig wenn man jetzt schon die Herbstprüfung 2023 kaufen könnte. Aber die F23 sollte schon im DIHK Shop käuflich zu erwerben sein. Bitte beachte dabei, dass der IM Kurs eine Investition von nicht nur Zeit sondern auch Geld ist.

    Die Frühjahrsprüfung von diesem Jahr gibt es natürlich auch noch nicht im Shop zu erwerben. Hier gibt es seit kurzem erst die 2022 Herbst Prüfung. Die Prüfungen kommen zeitlich meist offiziell erst nach einem halben Jahr nach Prüfungstermin raus, was auch volle Absicht der DIHK ist.

    Es sieht ganz stark danach aus dass ich in BWH zur mündlichen Ergänzungsprüfung muss. Gibt es da etwas woran ich mich beim lernen orientieren kann? Welche Themen sind besonders wichtig?


    Kann es vorkommen dass ich dort rechnen muss? Also mit Taschenrechner und Formelsammlung Bpsw.?

    Leider kann es tatsächlich vorkommen, dass in der MEP in BWH auch gerechnet werden muss (und dann entsprechend mit Taschenrechner). Manchmal mithilfe des Formelbuches, manchmal auch ohne.


    Das ist aber sehr von der IHK abhängig, bei welcher bist du?


    Leider kann ich dort nirgendswo erkennen, wo man sich als Testkunde anmelden/registrieren kann.


    Für mich sieht es somit mehr nach Werbung deinerseits aus, als das reine suchen nach Testern. Bin unterlasse diese Werbungsbeiträge in der Zukunft, da du das nicht mit dem Forenbetreiber abgesprochen hast.


    Zitat

    § 3 Pflichten als Foren-Nutzer


    1. Als Nutzer verpflichten Sie sich, dass Sie keine Beiträge veröffentlichen werden, die gegen diese Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es ist Ihnen insbesondere untersagt,

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    Danke!


    Und weiß vieleicht jemand welche Bundesländer dieses zulassen die Prüfungen von vorne abzulegen ohne eine Sperrung?

    Ich könnte jetzt natürlich ein paar nennen,.. aber was soll der Sinn dahinter sein? Wenn ich z.B. im Süden jetzt 5 IHK's nenne und du im Norden wohnst, wirst du bei diesen 5 IHK's sowieso keine Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung bekommen.

    Ja, die Regelung gab es mal. Ist aber schon viele Jahre her.


    Einige Kammern praktizieren das im jeweiligen Bundesland wohl immer noch. Ist nicht gesetzeskonform, aber scheinbar stört es keinen großen Geist.

    Dem kann ich nur zustimmen. Einige IHKs ziehen das bis heute so durch!


    Gilt das für alle Bundesländer das es keine Sperre mehr gibt bei deren man die gesamten Teile komplett wiederholen kann wenn die Prüfung 3 mal nicht bestanden wurde und auch ohne Lehrgang?

    Im Normalfall kannst du nach 3 mal nicht bestandener Prüfung einfach wieder neu starten (aber du fängst eben wieder bei Stand 0 an = alle Prüfungen nochmal neu schreiben/halten müssen).

    Du brauchst generell keinen Lehrgang machen, um für die Meister Prüfungen zugelassen zu werden.

    Vielen Dank für eure Mithilfe also den BQ Teil hab ich 2021 abgeschlossen mit der mündlichen Ergänzungsprüfung im Fach NTG den Rest hatte ich beim ersten Mal geschafft.


    Ich habe jetzt bei meiner IHK angefragt und sie schauen sich meinen Fall mal an und geben mir dann Rückmeldung.

    Sobald ich was weiß melde ich mich.


    Okay verstehe: Das du die BQ letztlich geschafft hast konnte ich aus deinem Eingangspost nicht ganz rauslesen. Dann gilt für die BQ natürlich die 5 Jahres Gültigkeit. Und für die HQ die 2 Jahres Frist. Da du dass letzte mal die Prüfung in der HQ im (Herbst?) 2020 bestritten hast, hättest du dich spätestens letztes Jahr neu für die Wiederholungsprüfung (für Mai 2023) anmelden müssen. Die Zeit ist ja nun knapp vergangen, aber evtl. zeigt sich die IHK da tolerant bei dir (weil du z.B. bei den bisher geschriebenen Prüfungen überall gute Noten hast).


    Gebe uns gerne Bescheid was Stand der Dinge ist, wenn die IHK sich gemeldet hat.

    mMn reicht in Deinem Fall die HQ Prüfung, da Deine BQ noch einegewisse Zeit weiter gilt

    So meine ich zumindest, es mal Mitbekommen zu haben

    Vollkommen richtig. Sollte deine bestandene BQ/GQ nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, kannst du dich für den nächsten Meisterbereich anmelden und brauchst lediglich dessen HQ absolvieren.


    -> Wenn ich mich recht erinnere, hat der Forenkollege Thorsten1969 das auch genau so gemacht (erst Logistikmeister, dann Kraftverkehrsmeister hinten dran). Evtl. kann er nochmal etwas dazu, als Bestätigung quasi, sagen.

    Wie läuft das jetzt eigentlich ab? Wird mir BQ und HQ verfallen oder wie einige in anderen Beiträgen schreiben das tatsächlich nur die gesamte HQ neu begonnen werden muss?

    BQ müsste ja 5 Jahre gültig sein und da ich erst 2021 die BQ mit der mündlichen NTG Prüfung dann abgeschlossen hab.

    Wichtig sind dabei folgendene Zitate aus der Verordnung:

    Zitat
    § 10 Wiederholung der Prüfung

    (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und die zu prüfende Person sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

    Zitat
    § 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote

    (1) Die bestandene Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ darf dabei nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.


    Das heisst also übersetzt, du musst den BQ Teil komplett bestanden haben, um dann eine Frist von 5 Jahren (für die Gültigkeit der BQ) gewährt zu bekommen. Leider hast du die BQ nicht komplett bestanden.

    Die HQ hast du auch nicht komplett bestanden, dass ist aber letztlich irrelevant, da diese sowieso mit dem Verfall der BQ, auch verfällt. Ansonsten gilt hier natürlich auch die 2 Jahres Frist.


    Siehe auch folgenden Thread hier. Achte dort auf den Beitrag von "BennyFM".


    Kann mir jemand bitte weiterhelfen. Ich steh grad echt in der Zwickmühle und stellt mich bitte nicht an den Branger es ging nicht um Faulheit oder Versäumnisse sondern um einen echt nicht schönen fall in der familie.

    Dir noch mal einen auf den Deckel zu hauen hilft hier keinem. Du wirst erwachsen genug sein zu wissen, was du tust. Im Normalfall sind die Personen hier im Forum auch so tolerant und wissen das (-> jeder der andere an den Pranger stellen will, sollte sich sowieso erstmal an die eigene Nase fassen).

    Hast du da spezifische Empfehlungen?

    Generell solltest du dich erstmal damit vertraut machen, was die Verordnung für den Kraftverkehrsmeister für Prüfungsabläufe enthält und was in dem entsprechenden Rahmenplan für Wissen gefordert ist.


    In der GQ (oder hier auch oft BQ genannt), also in der Grundqualifikation für den Meister, findest du Fächer wie BWH (Betriebswirtschaftliches Handeln), ZiB (Zusammenarbeit im Betrieb), MIKP (Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung) und RBH (Rechtsbewusstes Handeln).


    Wenn du nun bei YouTube einmal schaust, findest du gute Kanäle wie B.L.H, Dave Seller oder auch IndustriemeisterTV. Hier kannst du schonmal für einige Fächer etwas an Wissen mitnehmen.


    Wenn du nun hier im Forum noch die Suche benutzt, findest du jede Menge Themen zur BQ, wie du am besten lernen kannst und was du am besten lernen solltest. Kleiner Tipp hier von mir: Guck auch ruhig mal in die Themengebiete die bei den letzten Prüfungen dran waren, denn Dinge wie Break-Even-Point (BWH) oder Betriebsrat (RBH) kommen so gut wie in jeder Prüfung dran.


    Da du den Kraftverkehrsmeister machst, brauchst du dich um das Fach NTG (Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten) nicht kümmern, was schon mal ein großer Pluspunkt ist, da hier die Durchfallquote am höchsten ist. Das nächst schlimmere/härtere Fach ist für die meisten dann BWH. Lies dich also in dem Fach BWH ruhig schon mal ein.

    Willkommen Uwe, die Motivation darf natürlich auf keinen Fall fehlen. Lies dich hier ruhig ein bisschen ein, es gibt viele Kommentare und Leute die deine Motivation steigern können. Außerdem gibt es hier im Forum genug Skripte und Informationen zum nachlesen in der Filebase, sodass du dich intensiv auf deinen Meister vorbereiten kannst. Benutze ruhig mal die Suche, hier findest du einige Threads/Beiträge, dir die verschiedenste Lerntechniken und Lektüre vorschlagen.



    Gerade als Kilometerfresser hat man in den Zwangspausen Zeit genug zum Lernen.

    Meister für Kraftverkehr in Vollzeit

    Also wenn ich das richtig lese macht der Uwe seinen Meister in Vollzeit (widersprech hier gerne Uwe, wenn das falsch rüberkam), da ist nichts mit Zwangpausen und selbst wenn, wäre "Zeit genug zum Lernen" auch hier nicht gegeben (meistens hat man in den (Zwangs)Pausen andere Dinge vor, als zu Lernen)?!

    Jetzt aber meine Frage zu dem Thema: So viele Informationen auf so vielen Seiten... Lest ihr die Bücher nur oder macht ihr euch Notizen zu jeder Seite? Etwas viel für nur ein halbes Jahr neben der Arbeit...

    Ich habe damals eigene Skripte verfasst (auf Basis verschiedener Bücher / Quellen - eben da, wo es am besten beschrieben ist) und zusätzlich auch Lernkarten geschrieben. Dieses Filtern der Informationen und das entsprechende Niederschreiben der Kerndaten hat mir immer gut beim lernen bzw. merken geholfen.

    Die Bücher die du dort hast sind gut, kurz und knackig auf den Punkt gebracht.

    Ich empfehle auch noch das Buch was bei uns zur Ausbildung der Fachkraft für Lagerlogistik genutzt wird: "Logistische Prozesse: Berufe der Lagerlogistik".


    Darüber hinaus sind die IHK Textbände gemeint (z.B. gebraucht zu finden bei Ebay Kleinanzeigen). Diese helfen auch gut beim lernen. Für den Logistikmeister gibt es die Bände "Leistungserstellung" (Band 1 und 2), "Logistikkonzepte" und "Prozesssteuerung und -optimierung".

    Willkommen hier an Board Heiko,


    die Orga Prüfung von den Logistikmeistern war diesesmal etwas ferner der Realität, Dinge wie Kennzahlen ermitteln, Kommissionierzeiten berechnen, optimale Inventurarten ermitteln, Tourenplanung oder Hallenskizzierung (nicht die magere Blocklager Aufgabe), Brandschutz, Umwelt und Arbeitssicherheit fehlten leider komplett in dieser HQ. Also alles relevante für einen Logistikmeister, was auch im Bezug auf Organisation hätte gefragt werden können, fehlte leider komplett. Entsprechend unvorbereitet waren dann die meisten Prüflinge. Falls es dieses Jahr aufgrunddessen nicht klappt, wird es nächstes Jahr im Mai sicherlich besser laufen. Dafür war die Logistikprozesse Prüfung wirklich geschenkt und hatte auch gut was mit Logistik (und nicht nur mit Hochregalen und Projekten/Generalunternehmer) zu tun.


    Bezüglich der Anlage gab es ja nur den Fehler, dass diese Kostentechnisch (linke Achse) falsch beschriftet wurde bzw. auch nur die letzten drei Nullen fehlten. Das war nun nicht wirklich tragisch, aber verständlich das einige Prüflinge sehr verwirrt davon waren (gerade weil man ja annehmen muss, die IHK weiß was sie da tut / eine richtige Anlage anhängt).


    Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Spaß hier!

    Mir ist dieses " von 25% sind 20% zu vernachlässigen" nie untergekommen und damit der Killer.

    Das kam in dieser Art und Weise auch noch nie vor und war schon recht fies von der IHK. Nichtsdestotrotz gab es in der Prüfung auch genug Textaufgaben, die man mit Wissen lösen konnte. Das Gleichgewicht muss eben gehalten werden.

    Wer das glaubt der hat noch nicht den Aufwand gesehen den ein Korrektor bei 48 Punkten betreibt um noch irgendwo 2 Gnadenpunkte zu finden.

    Das kommt leider stark auf den Korrektor an. Einfach so zu behaupten, dass ein Korrektor auch gerne noch die 2 Punkte sucht, ist schlichtweg falsch. Es gibt genug Prüflinge die mit 47, 48 und 49 durchgefallen sind. Dafür gibt es glücklichweise aber die MEP oder im ernsteren Falle die Akteneinsicht -> und da liegt auch der Punkt, warum die Prüfer lieber selber nochmal nach den 1-3 Punkten suchen. Sie müssen sonst im Falle eines Widerspruchs wiederholt Zeit investieren, da die Pflicht besteht, einen eingegangen Widerspruch durchzugehen und auch zu beantworten.