Wiederspruch Prüfung erfahrungen

  • HAllo alle zusammen,


    ich lese schon einige Zeit hier mit und habe mich heute angemeldet ,weil ich eine frage zum Wiederspruch der Prüfung habe.


    Ich versuche es kurz zu beschreiben:


    In meiner Prüfung hat der 1. Korrektor die Punkte falsch zusammen gezählt und der 2. Korrektor hat das selbe ergebnis wie der 1,rausbekommen.

    Das heißt er hat gar nicht korriegiert!


    So jetzt die Frage ob es ein Formfehler ist und ich die Prüfung nochmal schreiben darf? Bin schon im 2. Versuch...




    Vielen Dank !



    Grüße Rob

  • Sollten die Punkte falsch zusammengezählt worden sein, ist das natürlich ein Fehler dem man auch aufjedenfall widersprechen sollte.

    Die Punkte sollten daraufhin korrigiert werden. Ein weiteren Wiederholungsversuch wirst du aufgrund dessen aber nicht bekommen.

  • Aber da der 2. Korektor das Übersehen hat, ist es ein Formfehler und müsste dann zum neu Versuch führen?


    Genauso wie wenn nur ein Prüfer in der Prüfung anwesend ist anstatt 2 Prüfer ,oder sehe ich es falsch??

  • Das höre ich tatsächlich immer öfter. Es gibt überall schwarze Schafe… Wenn der erste korrigiert hat setzt der zweite nur sein Otto drunter….. Langsam fliegen manche Prüfer auf. Lasst euch nichts gefallen!! Was Recht ist muss auch Recht bleiben.

  • Das höre ich tatsächlich immer öfter. Es gibt überall schwarze Schafe… Wenn der erste korrigiert hat setzt der zweite nur sein Otto drunter...

    Gerade bei zukunftsabhängigen Prüfungen, sollte man aufjedenfall mindestens 2-3mal hinschauen, dafür gibt es den 2ten Korrektor ja nunmal.


    Aber da der 2. Korektor das Übersehen hat, ist es ein Formfehler und müsste dann zum neu Versuch führen?


    Genauso wie wenn nur ein Prüfer in der Prüfung anwesend ist anstatt 2 Prüfer ,oder sehe ich es falsch??


    Nichts destotrotz, werden dir (wenn überhaupt) nur die vergessenen Punkte gutgeschrieben. Einen weiteren Versuch wirst du dadurch nicht bekommen.

  • Wäre halt spannend zu wissen ob die "fehlenden" Punkte einen weiterbringen..


    Generell hat kleyan Recht, die Einsicht gibt es ja erst nach dem Prüfungslauf, somit ist die Prüfung "durch" und einen weiteren Versuch wird es nicht geben.

    :ada::BQ::HQ::IM:12/2019 Industriemeister Elektrotechnik (AIT (T2) )

  • Ich bin auch der Meinung, dass selbst bei einem erfolgreichem Einspruch nur die Punkte neu zusammengezählt werden.

    Gegebenenfalls wird auch alles nochmal von einem oder mehreren Korrektoren neu bewertet.

    Die Prüfung wirst du aber, egal was die Korrektoren gemacht haben, nicht neu schreiben dürfen. Du hast sie ja bereits geschrieben.

    :ada:August 2020 :BQ:Mai 2021 :HQ:Mai 2022

    :IM:26. Juli 2022

  • Ok das kann gut möglich sein, aber es ist ein Formfehler der IHK wenn der 2.Korrektor nicht richtig seine Arbeit macht.

    Genauso wie wenn in einer Prüfung nur ein Prüfer anwesend ist und nicht zwei...

    Somit ist evtl doch ein Grund um Nochmal zu schreiben??

    Der 2. hätte ja ein anderes ergebnis haben können wie der 1.?

  • Der 2. hätte ja ein anderes ergebnis haben können wie der 1.?

    Genau das ist es ja. Der 2te hätte ein anderes Ergebnis haben können als der 1ste.

    Aber 1. kannst du nicht nachweisen, dass der 2te Korrektor mal so gar nicht korrigiert hat und 2. wird es aufgrunddessen nur darauf hinauslaufen, dass man alle Punkte nochmal richtig zusammen zählt. Es wird nicht auf einen neuen Versuch hinauslaufen, .. denn, warum auch? Da müsste schon die Prüfung an sich unlösbar (oder total falsch formuliert) gewesen sein.


    Ich verstehe das du verzweifelst versuchst einen neuen Versuch hinzubekommen, da du wahrscheinlich auch mit Neuzählung der Punkte die Prüfung nicht bestanden haben wirst und es dein 2ter Versuch war. Aber leider wirst du da (basierend auf deiner Schilderung) nicht mehr rausholen können, als die neue Zusammenzählung von Punkten.

  • Es müssen bei der Korrektur nicht beide Prüfer anwesend sein. Der 1. kann auch die Prüfungen an den 2. schicken und dann korrigieren.

    Anwesenheitspflicht besteht nur bei z.B. Fachgespräch. Da muss der Ausschuss paritätisch besetzt sein. (in der Ausbildung Lehrer, AG, AN)

    "All our dreams can come true, if we have the courage to pursue them"


    "The way to get started is to quit talking and begin doing"

    Walt Disney

    AEVO Juni 2009

    BQ Herbst 2010

    HQ MAi 2012


    :klatsch: Juli 12 :klatsch: :IM:

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  • Es müssen bei der Korrektur nicht beide Prüfer anwesend sein. Der 1. kann auch die Prüfungen an den 2. schicken und dann korrigieren.

    Anwesenheitspflicht besteht nur bei z.B. Fachgespräch. Da muss der Ausschuss paritätisch besetzt sein. (in der Ausbildung Lehrer, AG, AN)

    Dem hat auch überhaupt keiner widersprochen / keiner hat dazu eine Angabe gemacht, dass es anders wäre..


    Wenn man diesen Einsatz beim Lernen zeigen würde, anstatt danach beim Punkte feilschen, dann würde man direkt bestehen und hätte dieses Theater erst gar nicht?


    Schwieriges Thema. Auch Prüfungen sind Glückssache. Keiner kann alles zum richtigen Zeitpunkt wissen (vorallendingen nicht bei dem Aufgabenpool, den die IHK dank des Rahmenplans abfragen kann). Also nur zu sagen "Jemand hat nicht gelernt und ist deswegen durchgefallen" ist grundsätzlich falsch. Es gibt viele Variablen die dazu führen, dass Jemand nicht besteht, unter anderem natürlich das Lernen/Wissen abrufen.

  • Dem hat auch überhaupt keiner widersprochen / keiner hat dazu eine Angabe gemacht, dass es anders wäre..



    Schwieriges Thema. Auch Prüfungen sind Glückssache. Keiner kann alles zum richtigen Zeitpunkt wissen (vorallendingen nicht bei dem Aufgabenpool, den die IHK dank des Rahmenplans abfragen kann). Also nur zu sagen "Jemand hat nicht gelernt und ist deswegen durchgefallen" ist grundsätzlich falsch. Es gibt viele Variablen die dazu führen, dass Jemand nicht besteht, unter anderem natürlich das Lernen/Wissen abrufen.

    Deswegen braucht man ja auch nur 50 Punkte, weil man halt nicht alles wissen kann, aber die 50 Punkte sind dann schon zu erreichen..

  • Man kann doch überall durchfallen... Das ist doch auch gar kein Problem . Man kann auch Einsicht nehmen um es beim nächsten Mal besser zu machen.

    Das Problem ist wie verhalte ich mich ab dem Moment.

    👑 Krone richten und weiter wäre das richtige Mittel.

    Punkte suchen ist in meinen Augen nicht angebracht.

    Eines darf man nicht vergessen. Es gibt ja noch das Fachgespräch und da sitzen mit Pech die gleichen Prüfer...

    :ada: Ada 21 :BQ: BQ22

  • was heißt du kannst nicht mehr schreiben, mit wie vielen Punkten bist du den durchgefallen, und was erhoffst du dir davon. Du kannst doch die Prüfung in einem anderen Bundesland ablegen, korrigiert mich wenn da falsch liege, hatte so etwas schon einmal gehört.

    :IM: Meister für Kraftverkehr :IM: Logistikmeister

  • Deswegen braucht man ja auch nur 50 Punkte, weil man halt nicht alles wissen kann, aber die 50 Punkte sind dann schon zu erreichen..

    Beispiel NTG Prüfung in diesem Jahr bei den Logistikern. Da gab es satte 21 Punkte für die Beschreibung eines Blockheizkraftwerkes und dessen Energiequellen. Wenn man mit sowas nie in Berührung kam und das nicht im Meisterkurs besprochen wurde (was es bei vielen Leute nicht wurde, da selbst die Dozenten nicht wussten das sowas dran kommt / kommen kann), hat man bereits die Chance auf eine Note 1 und 2 vertan, ohne grundsätzlich etwas dafür zu können.


    Die Leute die ich kannte haben zumindest fleissig für die NTG Prüfung gelernt, nur eben nicht die Struktur eines Blockheizkraftwerkes, da sie nicht ahnen konnten, das so etwas dran kommt (da es keine Hinweise von der IHK / alte Prüfungen / Infos von Dozenten gab, die darauf schliessen lassen konnten).


    Wenn man also dann davon ausgeht, dass es quasi nur noch 79 Punkte in der NTG Prüfung waren, waren 50 Punkte schon wieder sehr viel, die man erreichen musste (bzw. es war viel Wissen, was dafür gefordert war, die NTG Prüfung trotzdem zu bestehen).



    Davon ab: Man muss ja nicht nur in einer Prüfung, in einem Fachbereich, 50 Punkte erreichen. Sondern immerhin in 5 verschiedenartigen Prüfungen, wenn es nur allein um die BQ/GQ geht. Da ist das Wissen der HQ und des ADA Scheins noch nicht mal mit inkludiert.


    Wie gesagt.., den Meister zu schaffen ist nicht so einfach wie manch einer das immer darstellt. Dafür bekommt man schließlich den Meistertitel (oder meinetwegen auch Bachelor).


    was heißt du kannst nicht mehr schreiben, mit wie vielen Punkten bist du den durchgefallen, und was erhoffst du dir davon. Du kannst doch die Prüfung in einem anderen Bundesland ablegen, korrigiert mich wenn da falsch liege, hatte so etwas schon einmal gehört.


    Es gibt sogar Fälle die bei derselben IHK nochmal schreiben durften. Nur das eben alles auf 0 resetted wird. Und hier besteht ja das Problem. Wenn man alles bestanden hat, bis auf ein Fach, ist es schon sehr ärgerlich, alles nochmal neu schreiben zu müssen. Kostet (wieder) Geld und (wieder) enorm viel Zeit.

  • Beispiel NTG Prüfung in diesem Jahr bei den Logistikern. Da gab es satte 21 Punkte für die Beschreibung eines Blockheizkraftwerkes und dessen Energiequellen. Wenn man mit sowas nie in Berührung kam und das nicht im Meisterkurs besprochen wurde (was es bei vielen Leute nicht wurde, da selbst die Dozenten nicht wussten das sowas dran kommt / kommen kann), hat man bereits die Chance auf eine Note 1 und 2 vertan, ohne grundsätzlich etwas dafür zu können.

    Kurz einmal bei Google eingegeben, nach 1 Satz wusste ich was sie meinen, da kommt dann wieder der Vorteil das man mehr welt und Co schaut und dann auch erklären kann wie so etwas funktioniert. Natürlich sind 21 Punkte eine Menge für solch eine Frage, aber was sagte der Kollege im Kurs immer, das sind geschenkte Punkte und wenn du es nur halbwegs gut erklärst sind 10 Punkte sicher.


    Es auf den Dozenten oder auf den Bildungsträger zu schieben ist so auch nicht richtig, ihr bekommt im Kurs nur die Basics für den Rest müsst ihr selber lernen und auch mal den Rahmenplan lesen und zerlegen.


    Ich habe für meine Prüfungen alle Prüfungen der letzten 6 Jahre genommen, mir alle Schwerpunkte aufgeschrieben und dann geschaut wo gibt es Überschneidungen und was könnte dran kommen. Das heißt aber auch nicht das es so kommt, ich habe dann auch noch den restlichen Stoff gelernt und bin dann entspannt in die Prüfung gegangen.

    :IM: Meister für Kraftverkehr :IM: Logistikmeister

  • Kurz einmal bei Google eingegeben, nach 1 Satz wusste ich was sie meinen, da kommt dann wieder der Vorteil das man mehr welt und Co schaut und dann auch erklären kann wie so etwas funktioniert.

    Weil man Google auch in der Prüfung benutzen darf.

    Wie gesagt, wenn man nicht weiß, was man lernen soll, wie soll man es dann lernen? Laut Rahmenplan kann die IHK dran nehmen, was sie will. Da gehört also, zusätzlich zu dem eh schon vielen Stoff, auch noch eine gute Allgemeinbildung hinzu (bzw. Bildung, die noch über mehrere Bereiche hinaus geht).


    Ich habe für meine Prüfungen alle Prüfungen der letzten 6 Jahre genommen, mir alle Schwerpunkte aufgeschrieben und dann geschaut wo gibt es Überschneidungen und was könnte dran kommen. Das heißt aber auch nicht das es so kommt, ich habe dann auch noch den restlichen Stoff gelernt und bin dann entspannt in die Prüfung gegangen.

    Und darum geht es ja. Es kam vorher nie in Prüfungen dran, war auch nie in alten IHK Textbänden oder ähnlichem drinne. Die Frage kam "aus dem Nichts" und entsprechend wusste kaum einer diese richtig zu beantworten (siehe die vielen Widersprüche die dann bei uns reingeflattert sind).

    Was kommt dann als nächstes, eine Biogasanlage? Irgendwann / irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden, dass hat dann nichts mehr mit (in diesem Falle) logistischer Praxis zu tun.


    Im IHK Band Ntg ist ein Blockheizkraftwerk beschrieben. Sorry aber das sind geschenkte Punkte.

    In der neuesten Ausgabe, richtig. Nicht jeder kommt an diese IHK Textbände ran, da man diese nicht privat beim Verlag kaufen kann (bitte nicht mit der Ausrede über Ebay-Kleinanzeigen kommen, denn dort werden meist nur -viel zu alte- Textbände angeboten.) "Geschenkte" Punkte sind es also wirklich nicht. Punkte die man allerdings gegen Connections und Geld bekommt, ja, da stimme ich gerne zu.


    Ich hätte auch genauso gut die Logistikprozesse HQ Prüfung von diesem Jahr nehmen können. Dort ging es ähnlich zu (z.B. Güterkraftverkehrsgesetz, Generalunternehmer usw.). Es ging mir im diesen Kontext nur darum, aufzuzeigen, dass man nicht immer weiß, was man lernen muss bzw. was dran kommen kann.



    Fazit: Wir kommen sowieso nicht auf einen Nenner, was dieses Thema angeht. Wenn man seinen Standpunkt vertreten will, macht man das mit aller Macht und allen Mitteln. Argumente gegen Argumente, letztlich vertritt jeder seine Meinung und da kommt nichts gescheites bei raus, außer vielleicht eine gute Diskussion für das Für und Wider.


    Um aber nochmal aufs Hauptthema zurück zu bekommen: Ja, es ist glückssache was für eine Prüfung man vorgelegt bekommt (bzw. ob man das Wissen in genau dieser Prüfung beherrscht) und ja, es is glückssache welche Korrektor die Prüfung von einem korrigiert, denn diese Korrektoren sind alle für sich auch nur Menschen und bewerten daher subjektiv, wonach eben auch Fehler entstehen können (siehe Threadersteller). Daher gibt es ja auch die Akteneinsicht und den Widerspruch in Deutschland, diese Mittel sind nicht umsonst vorhanden.

  • Da du mich ja einmal zitiert hast möchte ich auch einmal kurz noch darauf antworten, für einen Meister oder auch für andere Bereiche muss das Wissen in meinen Augen schon breit gestreut sein. Das kann man sich aneignen oder siehe bei meinem Namen steht mein Geburtsjahr, in den ganzen Jahren zuvor mit offenen Augen durch die Welt gehen. Weiterbildungen sollten man nie vernachlässigen, auch mit dem Bestehen eines Meisters ist man lange noch nicht fertig mit lernen.


    Und die Aussage 50 Punkte reichen zum Bestehen, stimmt, wenn man diese auch erreicht, viele machen es sich leicht und denken das dies ohne Probleme zu schaffen ist und werden dann eines besseren belehrt.


    Auch du kannst später für die IHK Prüfungen machen und auswerten, reich wirst du damit nicht, aber wir machen ja nicht alles für Geld und dann kannst du es ja besser machen.

    :IM: Meister für Kraftverkehr :IM: Logistikmeister

  • Da du mich ja einmal zitiert hast möchte ich auch einmal kurz noch darauf antworten, für einen Meister oder auch für andere Bereiche muss das Wissen in meinen Augen schon breit gestreut sein. Das kann man sich aneignen oder siehe bei meinem Namen steht mein Geburtsjahr, in den ganzen Jahren zuvor mit offenen Augen durch die Welt gehen. Weiterbildungen sollten man nie vernachlässigen, auch mit dem Bestehen eines Meisters ist man lange noch nicht fertig mit lernen.

    Ich hatte dich zitiert im Bezug auf die Googlesuche, richtig. Man wird wohl kaum in der Prüfung sitzen und nach dem Blockheizkraftwerk suchen (zumal das nicht erlaubt ist). Natürlich kannst du im nachhinein danach suchen .. du kannst nach allem im Internet suchen. Die Frage ist nur: Woher willst du wissen ob du genau das auch in der Prüfung brauchst? Richtig, gar nicht. Deswegen ja, wenn es danach geht, muss das Wissen schon immens stark in alle Richtungen gestreut sein. Denn (in diesem Bezug) die Logistik ist enorm groß und beinhaltet viele Bereiche (wie z.B. Metall, Kraftverkehr, Kunststoff, Chemie, Elektronik usw.). Dann wäre der Logistikmeister ja der "Über-Meister" zu allen anderen, denn hier kann man quasi alles abfragen (laut Rahmenplan der IHK), weil er in jeden Bereich mit rein geht.


    Und ja, ich gebe dir recht, man lernt nie aus.

    Und die Aussage 50 Punkte reichen zum Bestehen, stimmt, wenn man diese auch erreicht, viele machen es sich leicht und denken das dies ohne Probleme zu schaffen ist und werden dann eines besseren belehrt.

    Und andersherum. Viele lernen kaum, bestehen den Meister beim ersten Mal durch Glück und behaupten dann, "das ist ja alles so einfach, wer das nicht schafft hat nicht gelernt oder ist dumm". Und diese Personen werden leider nicht einem besseren belehrt.


    Auch du kannst später (?) für die IHK Prüfungen machen und auswerten, reich wirst du damit nicht, aber wir machen ja nicht alles für Geld und dann kannst du es ja besser machen.

    Wie oben schon angerissen, tu ich das bei der IHK bereits.

  • Und andersherum. Viele lernen kaum, bestehen den Meister beim ersten Mal durch Glück und behaupten dann, "das ist ja alles so einfach, wer das nicht schafft hat nicht gelernt oder ist dumm". Und diese Personen werden leider nicht einem besseren belehrt.

    Noch andersherum, wer es 2 Mal nicht schafft und beim dritten Mal wiederum auch nicht und durch angebl. Verfahrensfehler versucht noch eine Möglichkeit zu bekommen....könnte vielleicht auch mal nachdenken ob das ganze überhaupt Sinn macht. Vielleicht ist diese Art der Weiterbildung dann nichts für einen.

    Nur mal Nachgedacht.

    "All our dreams can come true, if we have the courage to pursue them"


    "The way to get started is to quit talking and begin doing"

    Walt Disney

    AEVO Juni 2009

    BQ Herbst 2010

    HQ MAi 2012


    :klatsch: Juli 12 :klatsch: :IM:

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  • liegt doch aber immer an den Anderen und nicht an einem selbst, wie immer im Leben!

  • liegt doch aber immer an den Anderen und nicht an einem selbst, wie immer im Leben!

    Deine Aussage die du hier tätigst ist immer schnell von Klischeedenkern gesagt. Der Umkehrschluss wäre: Es liegt immer alles im Leben an einem selbst und nicht an den anderen, richtig? Unglück- oder Glücklicherweise gibt es unabhängig von einem selbst noch genug anderen Variablen und Menschen (wir leben in einer Gesellschaft.. just saying) in dieser Welt, die das beeinflussen können.


    Noch andersherum, wer es 2 Mal nicht schafft und beim dritten Mal wiederum auch nicht und durch angebl. Verfahrensfehler versucht noch eine Möglichkeit zu bekommen....könnte vielleicht auch mal nachdenken ob das ganze überhaupt Sinn macht. Vielleicht ist diese Art der Weiterbildung dann nichts für einen.

    Nur mal Nachgedacht.


    Und da gehe ich auch total mit. Niemals habe ich etwas anderes behauptet. Manch ein Bereich, gerade auch was Fortbildungen angeht, ist eben nichts für die Allgemeinheit. Mein Respekt für all die Personen, die danach trotzdem noch weiter machen. Soviel Durchhaltevermögen muss man erstmal zeigen.


    Wie gesagt, jeder vertritt die Meinung, die er für richtig hält. Man wird da nicht auf einen Nenner kommen.

    Aber nun gibt es in diesem Thread ja genug Für- und Wider Argumente um sich seine Meinung selber zu bilden.

  • Also jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben:

    robert81ffm : Du bringst hier den wunderschönen Ausdruck "FORMFEHLER" ins Spiel, auf dessen Basis du Deine Prüfung für ungültig erklären lassen möchtest. Es geht hier scheinbar nicht darum, vielleicht 1 oder 2 Punkte zum Bestehen der Prüfung zu erhaschen. So verstehe ich die ganze mittlerweile emotionsüberladene Diskussion nach Post#27!

    Vorab wir entspannen erstmal unsere heiß gelaufenen Gemüter und erinnern uns, dass die IHK mittlerweile eine hochqualifizierte Rechtsabteilung hat, um sogenannte Formfehler zu vermeiden.

    Ich hab mir mal die Mühe gemacht und die "Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen" von der IHK München gezogen und möchte hier mal auf §23 Abs. 5 und 6 hinweisen.

    Zu Abs.5:

    Es haben 2 Prüfer korrigiert hierüber gibt es ein Protokoll, das parallel zur Prüfung oder/und auf deiner Prüfung dokumentiert wird. Wenn der zweite Korrektor nach seiner Bewertung feststellt, er hätte dir 4 Punkte weniger gegeben und übernimmt am Ende die Punktzahl vom ersten Korrektor, weil du ihm vielleicht aus einer vorherigen Prüfung oder in der Schule als positiv motivierter junger Mensch aufgefallen bist, dann ist er halt mal freundlich gewesen und hat es mit dir gut gemeint. Jedenfalls hat sich der zweite Korrektor an die 10%- Klausel aus dem Absatz gehalten (macht bei 40 bis 50 Punkten im zu ermittelnden Durchschnitt der Abweichung maximal 2 bis 2,5 Punkte, je nach Größe der Bewertungsabweichung). Für das Bestehen hat es aber leider vielleicht doch nicht gereicht.

    Jetzt sind wir an dem Zeitpunkt angekommen, an dem vom "Formfehler" gesprochen wird!

    Und für diesen Zeitpunkt hat sich die Rechtsabteilung die erste Sicherheitshintertür eingebaut, hier wird ein dritter Prüfer benannt der die Protokolle und deine Prüfung genauestens auf "Formfehler" prüft, sofern das nicht während dem Prüfungsausschuß notwendig war, wird halt nach deiner Einsichtnahme das dritte Mal geprüft. Man achte auf die Einschränkungen die beim dritten Prüfer gemacht werden, das ist einer von der erfahrenen Sorte mit sehr gutem Draht zur Rechtsabteilung. In vielen IHKs wird das mit Sicherheit auch zur Chefsache erklärt, sehr unwahrscheinlich, dass hier noch ein freiberuflicher Prüfer mitmischen kann.

    Und wenn ein Prüfling an dieser Stelle immer noch streiten möchte (meistens in einem Zivilrechtsstreit), wird Abs. 6 hinzugezogen und im Vorfeld der Gerichtsverhandlung ein Gutachter zur Prüfung der Protokolle und deiner Prüfung hinzugezogen.


    Meine Meinung ganz ehrlich:

    Wenn ein freiberuflicher Dozent für Industriemeister zwischen 50 und 100 Euro vielleicht sogar mehr pro Stunde verdient, möchte ich nicht wissen, für wieviel Geld ein solcher Gutachter mit ziemlicher Sicherheit mit juristischem Hintergrund frühmorgens aufsteht.

    Ich persönlich würde solch einen Prozess, der dazu meist auch noch auf Zeit "spielt", auch nicht verlieren wollen.

    Und ich würde es mir verkneifen, nach dieser Definition im §23 Abs. 5 und 6 auch nur ansatzweise an einen "Formfehler" zu denken.


    Alternative (und da bist du wahrscheinlich schneller unterwegs):

    2 Jahre abwarten, während dieser Zeit klar und strukturiert lernen und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit alle Prüfungen nochmal schreiben, man muss deswegen nicht nochmal in die Schule.

    Viel Erfolg bei den Konsequenzen, die du jetzt vielleicht aus Post#28 ziehst!

    :IM: Juli 2018

    2 Mal editiert, zuletzt von Knabro ()

  • ...achso ich vergaß noch das Thema Prüfungsaufsicht. Das Thema wird unter §18 abgewickelt. Hier gibt es nicht mal eine Angabe, wieviel Personen zur Aufsicht bestellt werden müssen. Aber auch da wieder die Protokollpflicht ;)