Verfall von bestandenen Prüfungen?

  • Liebe Gemeinde, vor mehreren Jahren (ca.7-8) habe ich die Prüfungen für den Industriemeister in der Fachrichtung Metall absolviert. Ich habe hierbei alle Prüfungen bestanden ausser NTG.

    Die NTG Prüfung habe ich noe wiederholt, da ich ein Jobangebot im Ausland erhalten hatte und dieses auch wahrgenommen habe. Nun lebe ich wieder in Deutschland.


    Jetzt zur Frage. Ist es möglich diese einzige, nicht bestandene Prüfung zu wiederholen? Sind die bestandenen Prüfungen bereits verfallen? Muss evtl. der gesamte BQ oder ggf. der komplette Meister wiederholt werden?


    Ich danke euch schon jetzt für euere Antworten.

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  • Ja, genauso wie Du es selbst schon schreibst. Nach diesem Zeitraum ist alles bereits Bestandene abgelaufen und nicht mehr gültig.


    Solltes Du weiterhin den IM anstreben, bleibt Dir nur, alle Prüfungen (ausser evtl. der AEVO, wenn Du den bereits hast. Der verfällt nicht) neu und Erfolgreich abzulegen.

    "Wer nicht weiß wohin er will, muss sich nicht wundern wenn er nicht dort ankommt"


    :ada::thumbup:Juni/2017 +:BQ::thumbup:November/2017 +:HQ::thumbup:Mai/2018 =:IM:FR: Metall

    "Bildungsträger: IQ Bremen"

    • Hilfreichste Antwort

    Bestandene BQ = 5 Jahre gültig

    nicht bestandene BQ = 2 Jahre gültig (nach Ablauf müssen alle Fächer neu geschrieben werden)


    Die Fristen für die HQ kenne ich leider nicht, wobei es da nicht viele Möglichkeiten geben sollte.

    :ada:-10/2018 :BQ:-11/2019 :HQ: -05/2021 :IM: Metall




  • Zur HQ steht leider auch nix in der Verordnung aber zu vermuten ist, das diese innerhalb der 5 Jahre, in denen die BQ Gültigkeit hat abgelegt werden muss.


    Wobei man die HQ ja zumindest machen kann, wenn die BQ abgelegt aber nicht bestanden ist.

    :ada::BQ::HQ::IM:12/2019 Industriemeister Elektrotechnik (AIT (T2) )

  • Klar nach 5 Jahren heisst es alles nochmal auf 0 aber wie sieht es aus wenn man die HQ beim ersten Versuch nur teilweise geschafft hat? Bei BQ verfallen die bestandenen Prüfungen nach 2 Jahren. Möglich das dies dann bei der HQ auch so ist.

    :ada:-10/2018 :BQ:-11/2019 :HQ: -05/2021 :IM: Metall




  • Gute Frage. Ich weiß von einem der die BQ bestanden hat und dann 2x Orga von der HQ und schließlich dann das Fachgespräch nicht bestanden hat. Der musste auch von vorne anfangen, aber man weiß ja das nicht jede Kammer korrekt handelt.

    :ada::BQ::HQ::IM:12/2019 Industriemeister Elektrotechnik (AIT (T2) )

  • Zur HQ steht leider auch nix in der Verordnung aber zu vermuten ist, das diese innerhalb der 5 Jahre, in denen die BQ Gültigkeit hat abgelegt werden muss.


    Wobei man die HQ ja zumindest machen kann, wenn die BQ abgelegt aber nicht bestanden ist.

    Also bei mir war es damals so, ich habe nach exakt 5 Jahren die HQ-Prüfung das erste mal abgelegt. Dort aber nur den schriftlichen Teil bestanden. Zuerst bin ich dann davon ausgegangen das es komplett vorbei war.

    Nachdem die Ergebnisse von der IHK gekommen sind, standen im Brief die Termine für das nächste Halbjahr drin. Habe dann zur Sicherheit bei meiner IHK Mittelfranken nochmals angerufen ob ich das FG überhaupt noch ablegen darf. Die Antwort war, wenn ein Teil der HQ bestanden worden ist, hat man zwei weitere Jahre Zeit.

    Inwiefern das Ganze richtig und korrekt ist weiß ich aber auch nicht. Evtl. Kulanz seitens der IHK? Zumindest war ich so froh das ich mein FG noch machen durfte und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe.